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Wohnraumförderung des Landes anpassen – nicht auf Kosten der MieterInnen

Rat

Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 31.01.2013 zum TOP 12.a) Antrag „Wohnraumförderung des Landes anpassen - Reformen dringend notwendig“ (Vorlage 01/2/2013):

Die beiden Abschnitte des Antrages werden folgendermaßen ergänzt:
Bei der Entwicklung der Förderkriterien ist darauf zu achten, dass die MieterInnen von geförderten Wohnungen in Zukunft nicht schlechter gestellt werden als heute.


Begründung:
Die Landesregierung hat angekündigt,  die Förderbedingungen u. a. dahingehend zu verändern, dass in Ballungsgebieten künftig die gebundenen Mieten höher angesetzt werden können als heute zulässig. Das soll dazu führen, dass Investoren einen höheren Anreiz bekommen, in geförderten Wohnungsbau zu investieren.

Das heißt aber, dass letztlich die Mieterinnen und Mieter mit einer höheren Miete die Profitinteressen der Investoren bedienen sollen.
 
Stattdessen sollte die Landesregierung dafür sorgen, dass die Mittel für den sozialen Wohnungsbau erhöht und in Zusammenarbeit mit den Kommunen verstärkt abgerufen werden, um zu erreichen, dass mehr geförderter Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.

Freundliche Grüße


Angelika Kraft-Dlangamandla                Gilbert Yimbou

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