Wohnraumsicherung und -versorgung
Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 05. November 2018:
Der Haushaltsansatz Produkt: Wohnraumsicherung und -versorgung ist für die Jahre 2019 bis 2022 jeweils auf 3.860.000 Euro zu erhöhen.
Begründung:
Mit den ursprünglich im Haushalt eingestellten Mitteln können für rund 20 Wohnungen Belegungsrechte und Mietpreisbindungen erworben werden. Das ist bei der sich zunehmend verschärfenden Notsituation auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt bei weitem nicht ausreichend, um die unsozialen Folgen abzuwenden. Eine Option auf ca. 200 Wohnungen wäre der Situation eher angemessen.
Jedes Jahr werden in Düsseldorf zwischen 600 und 800 Zwangsräumungen durchgeführt. Immer mehr Menschen verlieren ihr Zuhause, weil teure Modernisierungen nach §559 BGB auf sie abgewälzt werden und sie die teuren Mieten nicht mehr bezahlen können. Das führte zum Beispiel zu 80 fristlosen Kündigungen in Hassels-Nord durch die US-amerikanische Immobilientochter von Goldmann Sachs, die heute noch den irreführenden Namen LEG trägt. Darüber hinaus hat die LEG flächendeckende Modernisierungsmaßnahmen angekündigt.
Die Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft (DWG) gründet eine Tochtergesellschaft als GmbH, kauft ca. 830 ehemalige Betriebswohnungen der Rheinbahn und reißt bezahlbaren Wohnraum ab um sie u. a. durch profitable Eigentumswohnungen und freifinanzierte Mietwohnungen zu ersetzen. Diese Beispiele zeigen eine Entwicklung auf, die zunehmend für Mieterinnen und Mieter zum Verlust ihrer Wohnungen führt. Es ist für sie praktisch nicht möglich, in Düsseldorf eine für sie bezahlbare Ersatzwohnung zu finden.
Anfragen der LINKEN ergaben, dass jedes Jahr ca. 1200 Wohnungsnotfälle vom Wohnungsamt registriert, aber nur zu einem geringen Teil von der Stadt gelöst werden können. Die Anzahl der Wohnungslosen hat in Düsseldorf die 5000 inzwischen überschritten. Nach Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besteht ein Menschenrecht auf Wohnen. Hieraus erwächst eine besondere Verpflichtung für eine Kommune dieses Menschenrecht auch zu wahren.
Die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt gibt dies bei weitem nicht her und die Stadt Düsseldorf leistet dies auch nicht. Wenn 2017 in Düsseldorf 1082 Eigentumswohnungen neu entstanden aber nur 156 Sozialwohnungen, so zeigt dies eine Tendenz die völlig an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei geht. Deshalb ist es eine soziale Pflicht für die Stadt, alle Anstrengungen zu unternehmen, dass Menschen, die auf Grund dieser Entwicklung ihre Wohnung verlieren, adäquate Alternativen von der Stadt angeboten bekommen.
Ein entsprechender Antrag zum Haushalt 2018 wurde vom AWM mit der Begründung abgelehnt, dass keine entsprechenden Angebote der Vermieter vorlägen. Diese Angebote sind natürlich keine Selbstläufer. Bei einem Leerstand von über 10.000 Wohnungen sollte es durch entsprechende Anstrengungen der Stadt gelingen, die erforderlichen Wohnungen bereit zu stellen. Eine Wohnraumschutzsatzung wäre sicherlich ein gutes Mittel dies zu erleichtern.
DIE LINKE stellt allerdings fest, dass die Belegungsrechte nur die zweitbeste Lösung ist. Sinnvoller wäre ein Wohnungsbauprogramm von Stadt und SWD, welches langfristig die Wohnungsnot in Düsseldorf beseitigt.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Pfundner Mbulelo Dlangamandla Peter Kirchner
