Wohnungsleerstand: 20.000 Wohnungen aktivieren
Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 11.12.2025 (RAT/431/2025):
In den Bezirksvertretungen werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Wohnraum seit Jahren leer steht. Wenn daraufhin das Wohnungsamt tätig wird, machen Eigentümer:innen beispielsweise hohen Renovierungsbedarf geltend, der wirtschaftlich nicht zu leisten sei, oder Verzögerungen bei beauftragten Firmen.
Dabei benötigt Düsseldorf laut dem Branchenverband BFW NRW 55.000 zusätzliche Wohnungen bis 2040.1 20.000 davon könnten nach Schätzung des Düsseldorfer Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum durch die Aktivierung von Leerständen geschaffen werden.2
1https://www.bundesbaublatt.de/news/bfw-nrw-in-duesseldorf-fehlen-bis-2040-rund-55-000-wohnungen-4225811.html
2https://bezahlbarer-wohnraum-duesseldorf.de/positionspapier-2025/
Die Linke Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
1. Wie viele Inaugenscheinnahmen mit/ohne Begehungen in Gegenwart von Eigentümer:innen oder deren Vertreter:innen hat die Verwaltung in den letzten drei Jahren durchgeführt, um zu prüfen, ob Leerstand von Wohnraum gegen die Wohnraumschutzsatzung verstößt? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Inaugenscheinnahme, Jahr, Dauer des Leerstands und Stadtteilen.)
2. In wie vielen Fällen wurden nach Inaugenscheinnahmen mit/ohne Begehungen in Gegenwart von Eigentümer:innen oder deren Vertreter:innen Verstöße mit Bußgeldern bzw. zusätzlichen Auflagen geahndet? (Bitte aufschlüsseln nach Höhe des Bußgelds bzw. Art der Auflagen.)
3. Wie viele der Inaugenscheinnahmen mit/ohne Begehungen in Gegenwart von Eigentümer:innen oder deren Vertreter:innen geprüften Wohnungen wurden im Ergebnis dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt bzw. nicht zugeführt? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen und Begründung, soweit in einer öffentlichen Antwort möglich.)
Freundliche Grüße
Chris Demmer Julia Marmulla
Antwort der Verwaltung durch die Beigeordnete Zuschke:
Das Amt für Wohnungswesen beantwortet die Anfragen wie folgt:
Antwort zu Frage 1:
Zur wohnungsaufsichtsrechtlichen Überprüfung sind im Zeitraum 2022 bis 2025 (1. Halbjahr) Leerstände von insgesamt 1.038 Wohneinheiten bekannt geworden (2022: 367; 2023: 303; 2024: 141; 2025: 227). Der Bezug auf einzelne Stadtteile, die individuelle Dauer von Leerständen sowie die Durchführung von leerstandsbezogenen Objektbesichtigungen werden im Controlling datenmäßig nicht erfasst, sodass die angefragten Auskünfte hierzu nicht möglich sind.
Antwort zu Frage 2:
Im Zeitraum vom 2022 bis 2025 (1. Halbjahr) sind insgesamt zu 565 Wohneinheiten Ordnungsverfahren im Zusammenhang mit Leerständen eingeleitet worden. Für insgesamt 33 Wohneinheiten waren Anordnungen zum Zweck der Rückführung notwendig. Dabei sind Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 58.160 Euro angedroht worden. Bisher sind aus Kapazitätsgründen keine Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Leerständen eingeleitet worden. Jedoch werden im Rahmen des personellen Aufbaus der Wohnungsaufsicht und der beschlossenen Maßnahmen zur weiteren Verschärfung des Wohnraumschutzes Bußgeldverfahren künftig angewendet werden können.
Antwort zu Frage 3:
Im Zeitraum vom 2022 bis 2025 (1. Halbjahr) sind insgesamt zu 286 Wohneinheiten, meist im Zusammenhang von dargelegten Sanierungsarbeiten oder Verkaufsabsichten, befristete Leerstandsgenehmigungen erteilt worden. Insgesamt sind bisher 247 Wohneinheiten dem Wohnungsmarkt zurückgeführt worden.
