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Zukunft des Sozialtickets

Rat

Persönliche Anfrage des Ratsmitglieds Anja Vorspel zur Sitzung des Rates am 09.11.2023 (RAT/372/2023):

Durch die Einführung des Deutschlandtickets und der ermäßigten Variante des DeutschlandTicket Sozial ist fraglich, welche Zukunft das „klassische“ Sozialticket der Rheinbahn haben soll. Das DeutschlandTicket Sozial erlaubt allen Leistungsberechtigten nach SGB II, VIII und XII, Wohngeld, AsylBG und BVG für 39,- Euro im Monat mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln von Bus bis Regionalexpress in ganz Deutschland den ÖPNV zu nutzen.

Das „klassische“ Sozialticket der Rheinbahn kostet im Monatsabo mit 41,20 Euro sogar mehr als das DeutschlandTicket Sozial – bei deutlich geringerem Leistungsumfang. Zwar bleibt der Kreis der Nutzungsberechtigten gleich, das Ticket gilt allerdings nur im Düsseldorfer Stadtgebiet und dem Kreis Mettmann.

Aktuell wurde der Geltungsradius bis zum 30.11. befristet auf das ganze VRR-Gebiet erweitert. Lediglich im Abo winkt beim Sozialticket der Rheinbahn (Abopreis 36,22 Euro) eine geringe Ersparnis von 2,78 Euro gegenüber dem deutlich leistungsfähigeren Deutschlandticket Sozial.

DIE LINKE kritisiert seit vielen Jahren, dass der Preis des Sozialtickets angesichts des im Regelsatz vorgesehenen Budgets für Mobilität viel zu hoch ist. Durch die Einführung des DeutschlandTicket Sozial wird das Sozialticket der Rheinbahn nun ad absurdum geführt. Die Preissteigerung von 2,78 Euro können Kund:innen durch die gute Gegenleistung deutschlandweiter Gültigkeit praktisch nicht ablehnen. Die Zukunft des DeutschlandTickets ist allerdings ungewiss. Bund und Länder können sich bezüglich der Finanzierung bisher nicht einigen. Aus diesem Grund sollte die Landeshauptstadt dringend prüfen, welche Zukunft das Sozialticket der Rheinbahn in Düsseldorf hat.

Ich frage an:
1. Welche Überlegungen/Planungen/Verhandlungen zur Zukunft des Düsseldorfer Sozialtickets gibt es seitens der Verwaltung (z.B. betreffend Preissenkung, Erweiterung des Geltungsbereichs, Angebot eines weiter rabattierten “Deutschlandticket sozial”)?

2. Auf welche Weise könnte dem Berechtigtenkreis des Düsseldorfer Sozialtickets das “Deutschlandticket sozial” zu einem günstigeren Preis zugänglich gemacht werden?

3. Wie stark rabattiert könnte das “Deutschlandticket sozial” dem Berechtigtenkreis des Düsseldorfer Sozialtickets angeboten werden, wenn die Mittel zur Finanzierung des bisherigen Sozialtickets dafür aufgewandt werden?

Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel


Antwort der Verwaltung:

Die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 basieren auf der Rückmeldung der Rheinbahn AG.

Antwort zu Frage 1:
Die Produkte und Preise legen die Verkehrsverbünde fest und werden von den zuständigen Gremien beschlossen. Im Verkehrsverbund VRR ist der Geltungsbereich für das Sozialticket mit Ausblick auf das DeutschlandTicket Sozial auf den Verbundraum bis zum 30.11.2023 ausgeweitet.

Antwort zu Frage 2:
Jeder SozialTicket-Berechtigte hat ab 01.12.2023 die Möglichkeit, gegen Vorlage des Berechtigungsausweises in das DeutschlandTicket Sozial zu wechseln. Die Rheinbahn AG hat die bestehenden SozialTicket-Abonnenten entsprechend angeschrieben.

Antwort zu Frage 3:
Die Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund VRR werden auf Basis der verkauften Sozialtickets im Verbundtarif aus Landesmitteln ausgeglichen.

Darüberhinausgehende Vergünstigungen auf Veranlassung eines Aufgabenträgers sind von diesen auszugleichen. Temporär werden bis zum 30.11.2023 im VRR von der Stadt Dortmund (Preis: 29,00 Euro) und dem Kreis Recklinghausen (Preis: 25,00 Euro bzw. 20,00 Euro im Abo) vergünstigte Sozialtickets bezuschusst.

Vergünstigungen des DeutschlandTickets Sozial wären mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen abzustimmen.

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