Öffentlichkeitsarbeit zum „Chancenprüfer„ für den Wohnberechtigungsschein
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung am 02.05.2022 (AWM/018/2022):
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, das städtische Online-Angebot zumWohnberechtigungsschein (https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/601/show) und insbesondere den „Chancenprüfer“ (https://www.duesseldorf.de/wbs-chancenpruefer.html) zu bewerben.
Dafür werden die Präsenzen der Stadt in den sozialen Medien genutzt und ein Informationsblatt erstellt. Diese werden dem Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung nach der Sommerpause vorgestellt.
Begründung:
Am 10.06.2021 wurde im Ausschuss für Digitalisierung und allgemeine Verwaltungsorganisation ein Zwischenbericht zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) vorgestellt. Darin wurde unter den „in der Umsetzung befindlichen OZG-Leistungen für das Serviceportal“ auch ein Punkt „Wohnberechtigungsschein inkl. Chancenrechner“ aufgeführt.
Mit einer Pressemitteilung vom 08.10.2021 hat die Stadt die Fertigstellung des „Chancenprüfers“ bekannt gegeben. Sehr niedrigschwellig und mit wenigen Datenabfragen ermöglicht das Werkzeug die Prüfung eines Anspruchs auf einen Wohnberechtigungsschein.
Leider wird dieses nützliche Angebot offenbar nicht von der Stadt beworben. Außerhalb der Presseerklärung vom November 2021 und der übergeordneten Webseite zum Thema Wohnberechtigungsschein sind keine Informationen zu finden.
Die Hälfte der Düsseldorfer Haushalte hat aufgrund ihres Einkommens eine Chance auf einen Wohnberechtigungsschein. Damit existiert eine äußerst große Zielgruppe für den „Chancenprüfer“. Entsprechend sollte das Online-Angebot „Chancenprüfer“ einer großen Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Zur Information über den “Chancenprüfer” gehört auch der Hinweis auf die Online-Suchmöglichkeit nach einer freien Sozialwohnung unter https://www.duesseldorf.de/nc/wohnen/wohnungskatalog.html.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla Ben Klar Mbulelo Dlangamandla
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 14