Situation der Frauenhäuser verbessern

Gleichstellungsausschuss
Gleichstellungsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 09.04.2013:

Jede vierte Frau wird nach wissenschaftlichen Studien in ihrem Leben Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt, wobei die Dunkelziffer noch viel höher liegen dürfte. In Frauenhäusern finden die betroffenen Frauen persönlichen Schutz und Sicherheit und gewinnen Abstand von ihrer Bedrohungssituation. Laut „Frauennetz gegen Gewalt“ gibt es in Düsseldorf das „Internationale Frauenhaus“ der AWO sowie das „Frauenhaus Düsseldorf“ des Vereins „Frauen helfen Frauen“.

Eine kleine Anfrage im Landtag NRW zu diesem Thema wurde am 3.12.2012 beantwortet. Aus der Antwort geht hervor, dass im Jahr 2011 von den 62 landesgeförderten Frauenhäusern 5.210 Aufnahmeanfragen nicht entsprochen werden konnte, weil in den jeweiligen Einrichtungen gerade kein Platz frei war. Des Weiteren heißt es: „insbesondere in den großen Städten sind die Frauenhäuser ständig belegt.“

Zur Situation in Düsseldorf fragt die DIE LINKE. Ratsfraktion an:

  1. Wie viele Frauenhaus-Plätze gibt es in Düsseldorf und wie vielen Aufnahmeanfragen konnte in den letzten fünf Jahren nicht entsprochen werden (aufgeschlüsselt nach Jahren)?

  2. Wie viele der abgewiesenen Frauen wurden erfolgreich an andere Frauenhäuser vermittelt und welche konkreten Hilfsangebote gibt es, wenn keine Vermittlung stattfindet?

  3. Wie viele städtische Zuschüsse wurden in den letzten fünf Jahren gezahlt (aufgeschlüsselt nach Jahren) und welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation sind denkbar bzw. schon geplant?

Freundliche Grüße


Denise Horn        Christa Domke        Ricarda Hinz

 

Antwort der Verwaltung:

Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammengefasst beantwortet:

Das Amt für soziale Sicherung und Integration fördert seit Jahren auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse des Ausschusses für Gesundheit und Soziales die Düsseldorfer Frauenhäuser in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Vereins „Frauen helfen Frauen“.

Beide Frauenhäuser erhalten einen jährlichen kommunalen Betriebskostenzuschuss auf der Grundlage eines Einzel- bzw. Zuwendungsvertrages. In den letzten fünf Jahren wurden die in der Anlage aufgeführten Zuschussbeträge ausgezahlt.
Die unterschiedlichen Einzelbeträge erklären sich zum einen aus der Fördersystematik der Fehlbedarfsfinanzierung, nach der der städtische Zuschuss die Differenz zwischen den förderungsfähigen Ausgaben und den dazu gehörigen Einnahmen bis zu dem vertraglich vereinbarten Höchstbetrag ausgleicht. Zum anderen bilden die Zahlenreihen die finanziellen Auswirkungen der Einstellung und Wiederaufnahme der Landesförderung für die Stelle „Nachbetreuung“ auf den städtischen Zuschuss ab.

Weitergehende, einrichtungsspezifische Fragestellungen aus der o.a. Anfrage kann das Amt für soziale Sicherung und Integration als „Zuschussgeber“ nicht beantworten. Die dem Amt hierzu vorliegenden (Statistik-)Angaben der Frauenhäuser dienen in erster Linie zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der kommunalen Zuschussmittel. So werden z.B. die Zahl und die Gründe der Nichtaufnahmen genannt, dezidierte Angaben, wie viele der abgewiesenen Frauen an andere Frauenhäuser vermittelt oder welche alternativen Hilfsangebote genutzt werden konnten, sind hingegen nicht Gegenstand der jährlichen Berichterstattung (s. Frage 2.).

Das Internationale Frauenhaus verfügt über 8 Plätze für Frauen und 4 Plätze für Kinder (Gesamtzahl 12 Plätze)
In den letzten 5 Jahren konnten folgenden Aufnahmeanfragen wegen mangelnder Kapazität nicht nachgekommen werden:

2012:    180 Anruferinnen
2011:    157 Anruferinnen
2010:    101 Anruferinnen
2009:    139 Anruferinnen
2008:    201 Anruferinnen

Das Frauenhaus Düsseldorf hat 17 reguläre Plätze für Frauen und Kinder (auf 6 Zimmer verteilt). Alleinstehende Frauen müssen sich teilweise ein Zimmer mit einer oder auch zwei Frauen teilen. Mütter mit Kindern bekommen ein eigenes Zimmer.
Daraus ergeben sich für die Frauen 8 Plätze, die übrigen 9 Plätze sind für die Kinder.
Das Frauenhaus hält statistisch nicht fest, wie viele Frauen weitergeleitet werden, wenn das Haus belegt ist.

Beide Einrichtungen teilten mit, dass es nicht bekannt ist, ob und wann Frauen einen Platz in einem anderen Frauenhaus erhalten haben. Hier bestünden keine Nachverfolgungsmöglichkeiten oder Folgekontakte.

Die Anruferinnen erhalten Informationen über Telefonnummern in der Umgebung, über die Internetseite www.frauen-info-netz.de sowie über die Telefonnummer und die Internetseite des Bundeshilfetelefons www.hilfetelefon.de. Je nach Situation und Dringlichkeit würden zudem die Kontaktdaten der Polizei und Frauenberatungsstelle weitergegeben. 

Konkrete Maßnahmen zu Verbesserungen sind u.a. im Ausschuss für Gesundheit und Soziales ständiges Berichts- und Beratungsthema.


Anlage

gezahlte Zuwendungen 2008 - 2012
2008
EUR
2009
EUR
2010
EUR
2011
EUR
2012
EUR
Bemerkungen
Internationales Frauenhaus der AWO111.179,46124.646,92126.571,66123.692,50117.584,00Das Land NRW hat zum 01.01.2006
die Förderung der Stelle Nachbetreuung
eingestellt Ab 2009 hat der AGS zusätzlich
15.000EUR für die Stelle Nachbetreuung
bereitgestellt Zum 18.05.2011 nahm das
Land NRW die Förderung der Stelle
Nachbetreuung wieder auf.
Frauen helfen Frauen e. V.124.015,38134.010,08122.437,34102.473,21111.800,00Das Land NRW hat zum 01.01.2006
die Förderung der Stelle Nachbetreuung
eingestellt Ab 2008 hat der AGS zusätzlich
16.000EUR für die Stelle Nachbetreuung
bereitgestellt Zum 18.05.2011 nahm das
Land NRW die Förderung der Stelle
Nachbetreuung wieder auf.