Urban Gardening fördern

Umweltausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Umweltausschusses am 7. Februar 2019:
Bei Urban Gardening, also dem gemeinschaftliche Gärtnern mitten in der Stadt,  können Brachflächen, Parkgaragendächer und andere vernachlässigte Orte  in grüne, lebensfreundlichere Orte verwandelt werden. Auf diese Weise bietet Urban Gardening nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch Lebensraum für Bienen und andere Insekten. Urban-Gardening-Flächen haben zudem das Potential, die Luftqualität in Düsseldorf zu verbessern.

Für die Gärtnerinnen, insbesondere auch Jugendliche und Kinder, bietet es zudem gute Möglichkeiten mitzubekommen, woher Lebensmittel kommen, was Biodiversität bedeutet und wie man Saatgut selber reproduzieren kann. Andere finden dort Entschleunigung und die Erfahrung von Rhythmik in den Jahreszeiten. Urbane Gärten bieten zahlreiche Vorteile für Mensch und Tier. Sie stellen zugleich eine stadtplanerische Herausforderung dar, die frühzeitig in Planungen berücksichtigt werden sollte.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:                           

  1. Welche Urban-Gardening-Projekte werden in Düsseldorf durchgeführt (aufgeschlüsselt nach Stadtteil, privaten und öffentlichen Projekten)?
     
  2. Welche der privaten Projekte werden in welchem Rahmen durch öffentliche Gelder gefördert?
     
  3. Welche öffentlichen Flächen sind für Urban Gardening geeignet und wie könnte die Stadt sie  für solche Projekte nutzbar machen?                           

Mit freundlichen Grüßen
 

Natalie Meisen                    Odd Krause                        Mai Nguyen

 

Antwort der Verwaltung am 07.02.2019 (Beigeordnete Stulgies)

zu Frage 1: Der Verwaltung sind folgende Urban-Gardening-Projekte bekannt:
Gartenverein „Neue Lohe“ e.V. in Golzheim,
Stadtgärtner e.v. Ellerstraße und Gemeinschaftsgarten Düsselgrün in Oberbilk,
Nachbarschaftsgarten Burscheider Straße in Wersten,
Hochbeete Schlesische Straße, Posener Straße, Am Hackenbruch und Ludwigstraße in Eller,
sowie die Hochbeete Reusrather Straße und Bahlenstraße in Wersten,
Außerdem sind die Projekte Hallesche Straße in Gerresheim und Osterfelder Straße in Rath in Planung.
Alle Projekte sind private Initiativen auf städtischen Flächen.

zu Frage 2: Für alle Projekte stellt die Stadt die Flächen nach Prüfung zur Verfügung und schließt einen Nutzungsvertrag ab. Die Nachbarschaftsgärten „Oberbilker Stadtgärtner e.V.“ Ellerstraße und Burscheider Straße wurden im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ durch die Stadt mit Hilfe von Städtebaufördermitteln eingerichtet. In diesem Rahmen soll auch das Urban-Gardening-Projekt in Rath an der Osterfelder Straße realisiert werden; Träger ist die Initiative „Rath und Tat“. Das Projekt Hallesche Straße wird vom Verein „Wohnen mit Kindern e.V.“ verfolgt, der im Baugebiet Quellenbusch in Gerresheim bereits das zweite Baugruppenprojekt realisiert hat. Die Stadt unterstützt den Verein mit der Planung und Bereitstellung eines Teils der öffentlichen Grünfläche für Urban Gardening.

Der Gemeinschaftsgarten Düsselgrün wurde im Jahr 2015 / 2016 mit Unterstützung des Gartenamtes von der Haifa-Straße in den WGZ-Bank-Park umgesiedelt. Im Jahr 2018 wurde über "Mach was draus!" die Anschaffung eines Komposters mit 244 Euro gefördert. Für das Jahr 2019 liegt bereits der nächste "Mach was draus!" Antrag über 250 Euro zur Anlage von Hochbeeten vor.
Projekte von Schulen und Kindertagesstätten zum Urban Gardening in Schulgärten oder auf Kitageländen werden regelmäßig über die Umweltprojektförderung unterstützt.
Im vergangenen Jahr wurden zwei Projekte von Kindertagesstätten in einem Gesamtvolumen von 1157 Euro über die große Umweltprojektförderung gefördert. Über das Programm "Mach was draus" für die kleinere Umweltprojektförderung konnten
6 Anträge von Schulen mit einem Gesamtvolumen von 1.392 Euro,
3 Anträge von Kindergärten mit einem Gesamtvolumen von 750 Euro und
1 Antrag einer Jugendfreizeiteinrichtung in einer Höhe von 249 Euro
finanziert werden.

Im Rahmen des Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünungsprogrammes (DAFIB) wurde bislang kein Projekt zu Urban Gardening beantragt. Grundsätzlich ist die Erstanlage von Mietergärten und weiteren Projekten des urbanen Gärtnerns förderfähig. Die Erstausstattung mit Werkzeugen, Wasserbehältern oder -anschluss, temporäre Gerätekisten oder Gerätepavillon / Regenunterstand können bis zu 5.000 € gefördert werden. Nähere Informationen zum Förderprogramm können unter www.duesseldorf.de/dafib abgerufen werden.

zu Frage 3: Unter Urban Gardening wird im Allgemeinen eine meist kleinräumige, gärtnerische Nutzung kommunaler Flächen innerhalb von Siedlungsgebieten oder in deren direkten Umfeld verstanden. Dabei rückt der gesamte Stadtraum als potentieller Garten in den Focus. Typischerweise werden Flächen genutzt, die mittel- bis langfristig für andere Nutzungen vorgesehen sind, aber temporär als Gartenflächen dienen können. Potentielle Flächen sind einzelfallbezogen auf ihre Eignung zu prüfen. Zu berücksichtigen sind hierbei z.B. Bodenbeschaffenheit, Altlasten, baurechtliche Ausweisung, geplante Nutzung in der Zukunft, Erreichbarkeit und Nachfragepotential.

Die Etablierung von Urban-Gardening-Projekten setzt eine entsprechende Nachfrage voraus und eine Gruppe von Interessenten, die als verbindliche Ansprechpartner benannt werden können.
Mit diesen für das Projekt Verantwortlichen kann dann eine vertragliche Vereinbarung zur temporären Nutzung einer Fläche abgeschlossen werden. Vor dem Hintergrund der erforderlichen Regelungen, z.B. zur Verkehrssicherheit, ist eine Überlassung städtischer Flächen an Privatpersonen ohne eine vertragliche Bindung nicht möglich.

In einem weiteren Schritt ist ein Konzept zur Gestaltung des Gemeinschaftsgartens zu entwickeln, wobei infrastrukturelle Maßnahmen nicht vorgesehen sind.
Das Gartenamt steht Interessenten als Ansprechpartner zur Verfügung.